In Frankreich müssen Sie keine Mehrwertsteuer zahlen:
- im Falle eines Gebrauchtfahrzeugs (siehe Definition oben)
- im Falle der Einführung eines neuen Fahrzeugs in Frankreich im Rahmen eines Wohnsitzwechsels.
In allen Fällen (Zahlung oder Nichtzahlung der Mehrwertsteuer) stellen Ihnen die Steuerbehörden eine Steuerbescheinigung aus, die Sie den Präfekturdiensten vorlegen müssen, um Ihr Fahrzeug registrieren zu können.
Diese Steuerbescheinigung (Modell 1993 VT REC) muss innerhalb von 15 Tagen nach Lieferung beim Gewerbesteuerdienst Ihres Wohnortes angefordert werden.